Stand: 23. April 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Es gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma RJCD Gebäudereinigung, auch nachfolgend „RJCD" genannt, ausschließlich deren hier niedergeschriebenen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Geschäftspartner bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Geschäftspartner bei einem von uns bestätigten Auftrag oder einem Angebot etc. zugegangen sind.

(2) Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die Firma RJCD sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote sowie alle Leistungen der RJCD in Prospekten, Katalogen, Mailings oder ähnlichen Werbematerialien und alle Informationen sind freibleibend und für das Unternehmen nicht bindend. Unaufgeforderte beim Unternehmen eingehende Bestellungen gelten nur dann als angenommen, wenn diese schriftlich, fernschriftlich oder durch Erbringung der Lieferung/Leistung vom Unternehmen bestätigt werden.

(2) Die Vertriebsbeauftragten des Unternehmens sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners auf Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der RJCD.

(4) Die Preise von Dienstleistungsaufträgen mit wiederkehrender Leistung werden bei Lohntariferhöhungen für Gebäudereiniger, proportional der lohngebundenen Kosten in Höhe von 85% des Auftragswertes, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages erhöht.

(5) Das Unternehmen ist berechtigt, die Ansprüche aus deren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die RJCD an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise für die Dauer von 30 Tagen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Unternehmens genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise für Kaufgegenstände verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager der Firma ausschließlich Verpackung.

(3) Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung auf Wunsch des Vertragspartners an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet.

(4) In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für gegebenenfalls zur Reinigung benötigte Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder sonstige Sondergeräte bzw. Ausrüstungen enthalten.

(5) Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im Monatspauschalpreis bereits Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder ein Anspruch auf Nachholen der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Unternehmen die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat das Unternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Sofern das Unternehmen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes.

(5) Das Unternehmen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(6) Die Abnahme der Reinigungsleistungen ist als fehlerfrei vom Vertragspartner anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb eines Arbeitstages schriftlich reklamiert.

§ 5 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche gegen das Unternehmen stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

(2) Soweit sich das Unternehmen zu Dienstleistungen verpflichtet hat, sind Beanstandungen spätestens einen Arbeitstag nach Erbringung der Dienstleistung durch das Unternehmen dieser gegenüber schriftlich zu erklären. Die schriftliche Beanstandung hat dem Unternehmen eine angemessene Frist, die zwei Ausführungstage nicht unterschreiten darf, zur Beseitigung der Beanstandungen einzuräumen.

§ 6 Zahlungen

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der RJCD sofort nach Rechnungsstellung ohne Skonto zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 8% über der jeweiligen Bankrate tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein.

(2) Bei Verträgen auf wiederkehrende Leistungen stellt die RJCD ihre Leistung jeweils zum 15. oder zum 28. des laufenden Monats dem Vertragspartner in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und muss vom Vertragspartner binnen 10 Tage ohne Abzug gezahlt werden.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen über den Betrag verfügen kann.

(4) Mahnungen werden dem Vertragspartner mit 10,00 Euro in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Schadenersatzansprüche aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) In jedem Schadensfall haftet das Unternehmen für durch sie oder Erfüllungsgehilfen zu vertretende verursachte Schäden nur im Umfang der nachfolgenden Schadenshöchstgrenzen: Sach- und Personenschäden 2.000.000 Euro, Vermögensschäden 1.000.000 Euro, Schäden durch Schlüsselverlust 25.000 Euro und Umweltschäden 500.000 Euro.

§ 8 Aufmaß nach Berechnungsgrundlagen

(1) Berechnungsgrundlage bei Reinigungsarbeiten ist die gesamt bestellte Bodenfläche von Wand zu Wand, bei Glasreinigung das Fenstereinbaumaß von Mauer zu Mauer.

(2) Preise bei Glasreinigung beziehen sich immer auf die zu reinigenden Quadratmeter pro Glasseite, Fensterbretter werden mit 15% der Fensterfläche pauschal ermittelt.

(3) Zur Unterhaltsreinigung wird ein Pauschalbetrag ermittelt: Anzahl der Reinigung pro Woche × 52 Wochen = Jahressumme ÷ 12 Monate = Monatspauschalpreis.

(4) Hygieneartikel wie Seife, WC-Papier, Beckensteine, Duftmittel etc. werden separat in Rechnung gestellt.

(5) Kosten für die zu normaler Reinigung benötigten Maschinen und Materialien sind im Preis inbegriffen. Der Vertragspartner stellt unentgeltlich Wasser, Strom, abschließbare Abstellkammer sowie Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung.

§ 9 Vertragslaufzeiten und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ist, wenn nicht anderslautend vereinbart, unbefristet. Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Monats von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.

(2) Im Falle vorzeitiger unberechtigter Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf Schadenersatz in Höhe eines vollen Monatsentgelts.

(3) Ist der Vertragspartner trotz zweier erfolgter Mahnungen mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug, hat die RJCD das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 10 Obliegenheiten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner hat die zu reinigenden Flächen so zu gestalten, dass das Reinigungspersonal ungehindert arbeiten kann.

(2) Soweit Ablagen- oder Möbelreinigung im Leistungsumfang vereinbart sind, werden nur geräumte und frei zugängliche Flächen bis zu einer Höhe von 1,60 m (waagerechte Flächen) bzw. 2,00 m (senkrechte Flächen) gereinigt.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte der RJCD abzuwerben oder ohne Zustimmung zu beschäftigen. Bei sich wiederholenden Arbeiten besteht diese Verpflichtung für eine Dauer von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung fort.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz der RJCD in Dorsten.

§ 12 Sonstiges

(1) Das Unternehmen ist berechtigt, ihre Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte, insbesondere auf Partner des Unternehmens, zu übertragen.

(2) Der Abschluss eines Dienstvertrages begründet keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner.

§ 13 Änderung der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung auf unserer Website. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.